Lade Dir das Gesuchsformular Deines jeweiligen Kantons herunter und fülle alles aus bis zum Sehtest.
Die schriftliche Einladung zur Theorieprüfung wird Dir nach Erhalt des Gesuchsformular zugestellt. Dafür benötigst Du ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises.
Nun lass Deine Augen bei einem anerkannten Optiker/ Augenarzt mittels Sehtest untersuchen, und das Ergebnis ins Gesuchsformular eintragen.
Der Sehtest ist 24 Monate gültig und wird bei jedem Gesuch um die Erteilung eines Lernfahr– oder Führerausweises benötigt. (Dies gilt auch beim Umtausch eines ausländischen Führerausweises!)
Darauf folgend, musst Du bei einer anerkannten Stelle den Nothelferkurs absolvieren. Der Kurs darf nicht mehr, als 6 Jahre zurückliegen. (Vom Kurs befreit sind Personen, die bereits einen Führerausweis der Kategorien A, B, A1 oder B1 besitzen. oder Gesuchsteller um Umtausch des ausländischen Führerausweises).
Wer sich für den Erwerb eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1, B oder B1 anmeldet, muss nachweisen, dass der Kurs über lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothilfekurs) absolviert wurde. Der Kurs muss bei einer dazu anerkannten Organisation durchgeführt werden und darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Dem Gesuchsformular legst Du nun eine "Kopie" der erhaltenen Bescheinigung über den Besuch des Kurses über lebensrettende Sofortmassnahmen bei, sowie ein aktuelles farbiges Passfoto Format: 35 x 45 mm (ohne Kopfbedeckung).
Bist Du noch nicht im Besitze eines gültigen Schweizer Lernfahr - oder Führerausweises, so musst Du zwingend persönlich bei der zuständigen Einwohnerkontrolle Deiner Wohngemeinde vorsprechen, und einen gültigen Identifikationsnachweis mittels (Pass, ID oder Ausländerausweis) vorlegen.
Das zuständige Einwohneramt leitet dann das vollständig, ausgefüllte Formular an das Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons weiter.
Dann wirst Du vom Strassenverkehrsamt die Zulassungs-/Anmeldekarte zur Anmeldung an die Theorieprüfung erhalten. Wenn Du gut vorbereitet bist, kannst Du Dich für die Theorieprüfung anhand der Zulassungs-/Anmeldekarte schriftlich anmelden.
Die Theorieprüfung kann frühestens 1 Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters, und einem gültigen Nothelferausweis (ausg. Kat. F, G und M) abgelegt werden).
Nach bestandener Theorieprüfung ( unbeschränkt gültig! ), bekommst Du per Post vom Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis, sowie die Zulassungs- Anmeldekarte für die praktische Führerprüfung zugestellt.
Nun bist Du bereit bei mir Fahrstunden zu nehmen!
Während des praktischen Unterrichts, bist Du verpflichtet den obligatorischen Verkehrskunde-Unterricht (VKU) zu besuchen.
Melde Dich bei mir zum Verkehrskundeunterricht mittels des Buttons rechts.
Die dann erhaltene Bescheinigung über die Teilnahme am VKU musst Du der Anmeldung beilegen, oder der Stempel der Fahrschule wird direkt auf der Zulassungs-/Anmeldekarte angebracht und mit der Unterschrift des Fahrlehrers versehen.
Bist Du Prüfungsreif, kann ich Dich mittels Zulassungs- Anmeldekarte, beim Strassenverkehrsamt Deines Wohnkantons, für die praktische Führerprüfung anmelden.
Viel Erfolg! :-)
Wer die praktische Führerprüfung nicht besteht, kann " frühestens" nach einem Monat wiederholen!
Wird die Führerprüfung 3 Mal nicht bestanden, besagt Art. 23.VZV vom Strassenverkehrsgesetz kann eine vierte und letzte praktische Führerprüfung nur zugelassen werden, wenn ein positiver Test der Zulassungsbehörde die Eignung zum Führen eines Motorfahrzeuges bestätigt!
Nach bestandener praktischer Führerprüfung, erhältst Du den Führerschein auf Probe.
Die Probezeit beträgt 3 Jahre!
Bei einem Entzug des Führerausweises innerhalb der Probezeit von 3 Jahren wird diese um 1 Jahr verlängert!
Sollte jedoch der Führerschein auf Probe ein zweites Mal entzogen werden, so wird die Fahrberechtigung annulliert.
Melde Dich direkt nach bestandener Führerprüfung zum obligatorischen Weiterbildungskurs bei der A - Verkehrsschule Ostschweiz AG in Gossau an. Du wirst automatisch Informationsmaterial erhalten.
Der 2 Phasen - Kurs ist obligatorisch und dauert insgesamt 7 Stunden. Er ist in den ersten 12 Monaten der 3 - jährigen Probezeit zu
besuchen .
Die Nachfrist beträgt in der Regel 3 Monate!
Wer jedoch die Weiterbildung auch dann nicht absolviert hat, erhält keinen unbefristeten Führerausweis, sondern muss ein " neues Gesuch " um einen Lernfahrausweis stellen!
Hast Du den obligatorischen Weiterbildungstag absolviert, und Dich während der Probezeit bewährt, so erhältst Du nun den "unbefristeten Führerschein"
Erst nach "guter Führung" und nach dem Besuch des obligatorischen Weiterbildungstages, wird der " unbefristete " Führerausweis ausgestellt!